Wegfall der Rückdatierung
Die Laufzeit der Plakette beträgt , z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert.
Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.
P.S.: Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Verkehrskontrolle, muss man mit einem Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.
https://www.tuev-sued.de/haupt…chung/1-vorab-informieren
Man sollte das Ganze natürlich nur als Möglichkeit sehen, im Rahmen der Kulanzzeiten mit einem voll verkehrstauglichen Fahrzeug etwas zu sparen, nicht um ein fahrendes Sicherheitsrisiko noch 2 Monate länger ohne Bremsen und Profil durch die Gegend zu schaukeln.