Alles anzeigenKritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.
Dafür lohnt es sich nicht die 2 Monate aus zu reizen!
Uwe
p.s. Saubere Recherche
Man kann grundsätzlich in Regress genommen werden, wenn man wissend ein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug bewegt. Für Leute ohne Schrauberkenntnisse, die ihr Fahrzeug zudem erst warten lassen, wenn der TÜV auf einen Defekt hinweist, ist es natürlich unklug, diesen auch noch zu überziehen.
Wer regelmäßig in der Werkstatt warten lässt und kleinste Auffälligkeiten sofort abklärt, braucht wegen 2 Monaten wohl wirklich nichts befürchten. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.